Autor*innen können ihre Abstracts bis einschließlich den 15.12.2024 einreichen:
Nach dem Einrichten eines persönlichen Accounts im Kongressportal erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Zugangsdaten (um z. B. Ihr Abstract nachträglich ändern zu können). Diese Kombination ist auch bei weiteren Abstracteinreichungen gültig und verhindert eine erneute Eingabe Ihrer Adressdaten. Stellen Sie demnach bitte sicher, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse verwenden.
Mit der Einreichung akzeptieren Sie unsere AGB zur Einreichung von wissenschaftlichen Kurzbeiträgen.
1. Sie können Abstracts in deutscher und englischer Sprache zu bis zum Kongress abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeiten einreichen. Der reine Abstracttext (ohne Abstracttitel / Autor*innen / Institute) darf maximal 3.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen.
Das Abstract sollte wenn möglich wie folgt untergliedert sein:
Einführung, Zielsetzung / Introduction
Methoden / Methods
Ergebnisse / Results
Schlussfolgerungen / Conclusions
2. Es können bis zu drei Dateien (Tabellen und Grafiken) hochgeladen werden. Tabellen müssen in einer Word-Datei übermittelt werden. Zulässige Abbildungsformate für Abbildungen sind tif und jpg. Die Auflösung muss mindestens bei 300 dpi liegen. Wir bitten Sie darum, zu jeder Datei einen kurzen Untertitel in dem hierfür vorgesehen Feld einzufügen. Dieser wird im Abstractband unter der Abbildung abgebildet und kann im Abstracttext referenziert (z.B. siehe Abb. 1) werden.
3. Es besteht keine Erstpublikationspflicht.
4. Je Erstautor*in können maximal drei Beiträge eingereicht werden. Die präsentierende Autorin oder der präsentierende Autor ist Erstautor*in des Abstracts.
5. Achten Sie darauf, dass Name, Adresse, Klinik, Abteilung und E-Mail-Adresse der Einreicherin/des Einreichers sowie der Co-Autor*innen vollständig, richtig und bestenfalls einheitlich angegeben werden. Leider können wir Abstracts ohne die richtigen Kontaktangaben der Co-Autor*innen nicht akzeptieren. Die Anzahl an Co-Autor*innen ist nicht limitiert.
6. Auf dem Kongress sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen die Autor*innen die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autor*innen. Somit gewährleisten die Autor*innen, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
7. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn Interessenkonflikte genannt werden. Die Interessenkonflikte müssen zu Beginn des Vortrages offengelegt werden und bereits im Rahmen der Einreichung benannt werden. Falls keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Einreichung vorliegen, ist dies ebenfalls zu nennen.
8. Abstracts für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen (außer klinische Studien) sind nicht zugelassen. Akzeptierte Abstracts sollen nicht durch Mitarbeiter von Industriefirmen präsentiert werden.
Angiologie
Basiswissenschaftliche Innovationen
Bildgebende Verfahren & Sonographie
Digitale Medizin, Künstliche Intelligenz & Medizin-Apps
Endokrinologie und Diabetologie
Epidemiologie
Ernährungsmedizin
Gastroenterologie
Geriatrie
Hämatologie / Onkologie
Hausärztliche Innere Medizin
Infektiologie
Intensiv- / Notfallmedizin
Kardiologie
Katastrophenmedizin
Klimawandel und Gesundheit
Nephrologie
Pädiatrie, Transition & Innere Medizin
Palliativmedizin
Pharmakotherapie
Pneumologie
Psychosomatik & Psychiatrie
Rehabilitation & Sportmedizin
Resilienz in der Medizin
Rheumatologie & klinische Immunologie
Kasuistiken sind willkommen, sie werden inhaltlich den oben genannten Kategorien zugeordnet.
Alle akzeptierten Einreichungen werden grundsätzlich im Rahmen der Posterführungen als Poster vorgestellt. Je Posterführung wird ein Poster durch die Postervorsitzenden für die Posterpreise nominiert. Die prämierten Poster erhalten ein Preisgeld in Höhe von 1.000 € sowie ein sechsmonatiges e.Med Interdisziplinär Abo des Springer Medizin Verlags. Die Preisverleihung findet am 05.05.2025 von 16:30 – 18:00 Uhr im Bereich DGIM Futur statt.
Erstautor*innen bis zu einem Alter von 35 Jahren (mit Kongressbeginn) können sich im Rahmen der Abstracteinreichung auch für die Teilnahme am Young Investigator Award bewerben. Die Teilnahme am Young Investigator Award kann ein bedeutender Meilenstein für die weitere Entwicklung junger Internist*innen darstellen. Die zehn besten Beiträge werden im Rahmen der Young Investigator Sitzung auf dem Kongress vorgestellt. Die drei besten Beiträge erhalten ein Preisgeld (3.000 €, 2.000 € und 1.000 €) sowie ein zwölfmonatiges e.Med Interdisziplinär Abo des Springer Medizin Verlags. Die Preisverleihung findet am 04.05.2025 ab 17:30 Uhr im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung im Kurhaus Wiesbaden statt.
Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Abstracts erhalten Sie sowie Ihre Co-Autor*innen eine automatische E-Mail-Bestätigung mit der Referenznummer (ID) Ihres Abstracts (für eventuelle Rückfragen und Folgekorrespondenz). Prüfen Sie dazu bitte ggf. auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Bestätigungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit Alexander Ewert, dgim@mcon-mannheim.de in Verbindung.
Die Einreicher*innen werden voraussichtlich im Februar 2025 von uns darüber informiert, ob ihr Beitrag angenommen oder abgelehnt wurde und ob er im Falle einer Bewerbung für den Young Investigator Award nominiert wurde. Ausführliche Angaben bezüglich der Präsentation vor Ort werden den Abstractreferierenden rechtzeitig übermittelt.
Alle Abstractreferierende werden kostenfrei für den Kongress registriert.
Alle angenommenen Abstracts erscheinen im Abstractband in der Zeitschrift „Die Innere Medizin“ des Springer Medizin Verlags. Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrekturen vorgenommen werden können. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache für die Veröffentlichung abzuändern.
Als DGIM-Mitglied erhalten alle Abstractreferierende bis zu einem Alter von 35 Jahren (zu Kongressbeginn) ein Reisekostenstipendium über 250 €. Voraussetzung für den Erhalt eines Reisekostenstipendiums ist die Mitgliedschaft bei der DGIM oder ein DGIM-Gastzugang für Studierende sowie die Anwesenheit auf dem Kongress. Die Mitgliedschaft bzw. der Gastzugang für Studierende muss bis zum 15.12.2024 beantragt sein. Die Ausgabe der Unterlagen zur Auszahlung des Reisestipendiums erfolgt vor Ort in der DGIM-Lounge gegen Unterschrift – ansonsten ist eine Auszahlung des Reisestipendiums nicht möglich.
Pro Person kann nur ein Reisestipendium vergeben werden. Die Auszahlung des Reisestipendiums und des Preisgeldes erfolgt per Überweisung innerhalb von drei Wochen nach Kongressende.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Vortrag oder Vorsitz auf dem 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V.
In unserem Kongress-Portal können Sie Ihre Verpflichtungen einsehen und Ihre Zu- und Absage vornehmen. Bitte verwenden Sie die per E-Mail übermittelten Zugangsdaten.
In der Einplanungsübersicht finden Sie alle Vortragstitel der Sitzung, sowie alle in der Sitzung involvierten Vorsitzenden und Referierenden, sofern eine Zusage vorliegt.
Für den Fall, dass Sie Ihre zugesagte Verpflichtung nicht wahrnehmen können, bitten wir um Ihre Rückmeldung an Herrn Alexander Ewert unter dgim@mcon-mannheim.de. Sofern es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie, einen Ersatz vorzuschlagen.
Für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Kongresssitzungen bestehen verschiedene Sitzungsformate. In der Übersicht dieser Sitzungsformate können Sie sich über die Dauer, die inhaltlichen Rahmenbedingungen, die Zielgruppe und über weitere Details informieren:
Referierenden und Vorsitzende werden kostenfrei für den gesamten Kongress registriert und erhalten die Bestätigung per E-Mail.
Alle Referierende des 131. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. sind dazu verpflichtet, dem Auditorium Angaben zu potentiellen Interessenkonflikten in Bezug auf den vorgestellten Inhalt offenzulegen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Offenlegungskriterien.
Für die Offenlegung muss am Anfang der Präsentation eine entsprechende Folie gezeigt werden. Sofern keine Interessenskonflikte bestehen, bitten wir Sie dies ebenfalls zu Beginn der Präsentation auf einer Folie zu kommunizieren.
Gerne können Sie die Offenlegung anhand des beispielhaften Textes vornehmen, den Sie hier finden.
Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung Ihres Vortrags, dass die Erwähnung von markengeschützte Produktnamen (Präparatenamen) beim 131. DGIM-Kongress nicht zulässig ist, da wir anstreben, den Kongress zertifizieren zu lassen.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe der Präsentation:
a) Über das Kongress-Portal
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Präsentation über das Kongress-Portal hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Präsentation nur bis 26.04.2025 über das Kongress-Portal hochladen können.
Jede Konvertierung kann Abweichungen vom Original beinhalten. Dementsprechend können Änderungen im Layout auftreten. Dies kann vor allem bei der Benutzung von älteren PowerPoint Versionen oder Schriftarten und Videoformaten, die nicht im Standard von Windows enthalten sind, vorkommen.
Damit die gewünschte Funktion der Präsentation (z. B. bei Animationen oder eingebundenen Videos) gewährleistet werden kann, empfehlen wir Ihnen, die Präsentation vor Ort in der Medienannahme final zu überprüfen.
b) Per E-Mail
Dateien, deren Größe unter 15 MB liegt, können auch nach dem 26.04.2025 per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse von m:con eingesendet werden: vortragsannahme@mcon-mannheim.de.
Bitte vermerken Sie den Veranstaltungstitel (DGIM 2025) im Betreff, da m:con oft zeitgleich verschiedene Veranstaltungen durchführt. Die E-Mails müssen in jedem Fall eindeutig dem jeweiligen Vortrag zuzuordnen sein. Bitte geben Sie daher in der E-Mail das Datum, die Uhrzeit, den Raum und den Sitzungstitel an.
Nach Absenden Ihrer E-Mail erhalten Sie in wenigen Minuten eine Übermittlungsbestätigung vom System. Ihre E-Mail wird dann kurz vor der Veranstaltung von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter überprüft und noch einmal bestätigt. Erst dann gilt der Vortrag als angenommen.
c) Vor Ort
Vor Ort können Sie Ihre Präsentation in der Medienannahme abgeben. Bitte geben Sie die Präsentation bis spätestens eine Stunde vor Sitzungsbeginn (nicht vor Beginn des Vortrags) dort ab, damit die Präsentation entsprechend überprüft und ggf. konvertiert werden kann.
Sie werden auf dem Bildschirm im Saal die Referentenansicht von PowerPoint vorfinden. Diese zeigt die aktuell dargestellte Folie, die folgende Folie bzw. die nächste Animation Ihrer Präsentation als kleines Vorschaubild sowie etwaige Notizen. Bitte beachten Sie, dass Sie am Pult keinen direkten Einfluss auf die Schriftgröße der Notizen haben, lange Texte könnten nicht komplett zu sehen sein. Für die Steuerung Ihres Vortrages und das Starten von Videos befindet sich ein Presenter am Pult. Sie haben in der Medienannahme die Gelegenheit, sich mit dem Presenter vertraut zu machen.
Ergänzend beachten Sie bitte folgendes:
Auskunft zu speziellen technischen Fragen erteilt Ihnen Herr Savvas Zararis, savvas.zararis@mcon-mannheim.de.
Für Referierende und Vorsitzende stellen wir spezielle Hotelzimmerkontingente zur Verfügung. Voraussichtlich im Dezember 2024 erhalten Sie weitere Informationen rund um den Reservierungsprozess.
Reisen Sie günstig, nachhaltig und bequem mit dem Bahn-Spezial-Tarif nach Wiesbaden. Nähere Informationen zum Bahn-Spezial finden Sie in Kürze hier.
Hier finden Sie die Reisekostenrichtlinie und das Formular zur Reisekostenabrechnung.
Eingeladenen Referierenden und Vorsitzende, die kein Mitglied der DGIM sind, werden die Reise- und Hotelkosten im Rahmen der Reisekostenrichtlinien mit entsprechenden Maximalbeträgen erstattet. Der Antrag auf Reisekostenerstattung muss m:con bis 22.06.2025 vorliegen.
Für Vorsitzende und Referierende in BDI-Symposien, Symposien von Regional- und Gastgesellschaften, von Industrie-Symposien sowie von DGIM Futur werden seitens der m:con keine Reise- und Hotelkosten übernommen. Bitte wenden Sie sich an die organisierende Stelle der Sitzung.
Zu Ehren herausragender Ärzte und Forscher verleiht die DGIM die Leopold-Lichtwitz-Medaille auf ihren Jahreskongressen. Mit der Medaille zeichnet die DGIM große Ärztinnen und Ärzte, außergewöhnliche klinische Lehrer und Forscher für ihr Lebenswerk aus, die sich durch ihre Arbeit und ihren Einsatz für die Interessen der Inneren Medizin und der DGIM in außergewöhnlichem Maße hervorgetan haben.
Der Preis wird von der DGIM für die beste vorgelegte, möglichst klinisch-experimentelle Arbeit auf dem Gebiet der Inneren Medizin verliehen und ist mit 30.000, – € dotiert.
Für 2025 stellt die DGIM die Medienpreise unter das Motto „Resilienz und Gesundheit: Was macht uns stark?“. Die DGIM möchte damit Beiträge fördern, die das Thema umfassend und informativ beleuchten und dabei die komplexen Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Resilienz und Prävention allgemeinverständlich und eindrücklich darstellen.
Um junge Internistinnen und Internisten für eine Tätigkeit in der Wissenschaft zu begeistern, ruft die DGIM jährlich zum Internistenkongresses dazu auf, wissenschaftliche Abstracts einzureichen.
Die besten Beiträge aus den Abstractkategorien, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter 35 Jahren eingesandt wurden, nehmen am Young Investigator Award (YIA) teil.
Samstag, 3. Mai 2025 von 09:00 – 12:00 Uhr
Herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
die von der DGIM mit CSP- und ACSP-Stipendien gefordert werden, präsentieren ihre Zwischen- und Abschlussberichte.
Zudem wird Uta- und Jürgen Breunig Forschungspreis der Deutschen Herzstiftung gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin verliehen.
Samstag, 3. Mai 2025 von 13:00 – 14:30 Uhr
Mit dem Peter-Müller-Digitalpreis zeichnet die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin innovativ denkende Personen, Organisationen oder Firmen aus, die mit ihren Ideen das Gesundheitswesen zukunftsweisend bereichern, insbesondere im Bereich der digitalen Medizin.
Der Preiswird von der Firma custo med GmbH gestiftet, ist mit insgesamt 10.000 €.
1. Preis 5.000 €, 2. Preis 3.000 € und 3. Preis 2.000 € – dotiert und wird während des Internistenkongresses vergeben
Während des 131. Internistenkongresses kürt eine Jury die besten eingereichten Poster (Abstracts) pro Posterführung aus den genannten Abstractkategorien.
Das beste Poster einer Postersitzung wird mit dem Posterpreis ausgezeichnet und erhält ein Preisgeld von 1.000 € sowie ein e.Med. Interdisziplinär Abo des Springer Medizin Verlags.
Die 1875 gegründete DMW, die seit 1887 im Georg Thieme Verlag erscheint, vergibt die nach dem Schweizer Internisten Professor Dr. med. Dr. h. c. Walter Siegenthaler (1923–2010) benannte Auszeichnung in diesem Jahr zum 24. Mal. Der mit 5000 Euro dotierte Preis zeichnet Autorinnen und Autoren aus, deren Forschungsarbeit im Vorjahr in der DMW publiziert wurde und prägenden Einfluss auf Medizin und Gesundheit genommen hat und nimmt.
Seit 2005 wird der mit 3.000€ dotierte „Springer CME-Award“ jährlich verliehen. Mit diesem Preis wird der beste Beitrag des vorangegangenen Jahres aus der Rubrik „Weiterbildung ·Zertifizierte Fortbildung“ ausgezeichnet, der von Jury und Lesern wegen seiner ausgezeichneten Didaktik und seiner exzellenten inhaltlichen Darstellung ausgewählt wurde.
Quelle: Internist 2006 · 47:402-404 DOI 10.1007/s00108-006-1605-z
© Springer Medizin Verlag 2006