Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kongress nur für Geimpfte und Genesene Personen möglich ist.
Nachweise werden akzeptiert als digital auslesbare Version (in einer App auf Ihrem Smartphone oder als QR-Code vom Impfzentrum oder einer Apotheke). Bitte stellen Sie vor der Anreise sicher, dass Sie die entsprechenden Nachweise vorliegen. Halten Sie zum Abgleich Ihres Nachweises zusätzlich uns verpflichtend einen amtlichen Lichtbildausweis bereit.
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
Sie waren in der Vergangenheit SARS-CoV-2 positiv, sind also genesen, und wurden deswegen nur einmal geimpft. Auch dies muss in digitaler Form nachgewiesen werden.
Wir empfehlen einen Mindestabstand von 1,50 m für Person, welche nicht dem eigenen Haushalt angehört.
Während des Aufenthaltes im gesamten Gebäude ist ausnahmslos eine OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) zu tragen. Community oder Stoffmasken sind nicht zulässig. Dies gilt auch auf den Sitzplätzen im Saal.